A5: Bezahlbarer Wohnraum statt teurer Ferienwohnungen – Schlupflöcher für AirBnB & Co. schließen und Zweckentfremdung konsequent verfolgen!
| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 04.02.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge aus dem Kreisverband |
| Antragsteller*in: | Vorstand Bündnis 90 / Die Grünen Leipzig (dort beschlossen am: 23.01.2026) |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 26.01.2026, 17:04 |
| Antragshistorie: | Version 1(26.01.2026) |
Kommentare
Daniel Tiedtke:
Der Antrag liest sich wie eine juristische Wunschliste ohne Rücksicht auf die Realität des Verfassungs- und Eigentumsrechts. Ein vollständiges gewerbliches Verbot der Ferienvermietung würde nicht einfach „politischer Wille“ sein, sondern ein schwerer Eingriff in Art. 14 GG sowie in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG. Eigentümer dürfen ihr Eigentum grundsätzlich wirtschaftlich nutzen – auch gewerblich.
Die Idee, die zulässige Vermietungsdauer auf null Monate zu reduzieren, ist juristisch elegant wie ein Vorschlag, den Individualverkehr durch Abschaffung von Straßen zu regulieren. Ein vollständiges Verbot wäre kaum verhältnismäßig, weil:
Ferienwohnungen nur einen sehr kleinen Anteil des Leipziger Wohnungsmarktes ausmachen (0,2 %) und Wohnraummangel primär durch Zuzug, Baukosten, Baulandknappheit, Planungsrecht und Zinsniveau entsteht und die Maßnahme keinen einzigen Quadratmeter neuen Wohnraum schafft, sondern lediglich symbolische Politik betreibt.
Besonders charmant ist der Vorschlag, die Kontrollen und Bußgelder massiv auszuweiten und dafür neue Verwaltungsstellen zu schaffen. Also mehr Bürokratie, mehr Kosten, mehr Eingriffe, finanziert aus Steuermitteln, um ein Problem zu bekämpfen, dessen Hauptursachen man politisch lieber nicht angeht (Baurecht, Nachverdichtung, Genehmigungsdauer, kommunale Baupolitik).
Der Hinweis, man wolle „nicht gewinnorientierte Zwischenvermietungen“ zulassen, ist ebenfalls juristisch niedlich. Wie genau soll die Stadt Leipzig eigentlich „Gewinnorientierung“ feststellen? Mit Gesinnungsprüfung beim Wohnungsamt? Oder eidesstattlicher Erklärung, dass man nur aus altruistischen Gründen vermietet?
Kurz gesagt: Der Antrag ersetzt komplexe Wohnungsmarktpolitik durch moralische Symbolik. „Die Stadt gehört denen, die in ihr wohnen“ klingt gut auf einem Banner – rechtlich gehört sie aber auch denen, die Eigentum besitzen, investieren, vermieten und damit Wohnraum überhaupt erst ermöglichen.
Aber immerhin: Wenn man schon keinen Wohnraum baut, kann man ihn wenigstens verbieten.
Stanislav Elinson:
Klaus Schmitz-Gielsdorf:
Stefan Fischer:
Was mir an dem Antrag allerdings Bauchschmerzen macht, ist die Forderung, die zulässige Vermietungsdauer pauschal auf null Monate zu setzen. Das halte ich für zu radikal und zu undifferenziert. Der bisherige Kompromiss mit einer zeitlich begrenzten Vermietung von bis zu 12 Wochen im Jahr ist aus meiner Sicht gut begründet und weiterhin vertretbar. Diese Regelung erlaubt keine dauerhafte Zweckentfremdung, sondern deckt ganz konkrete, legitime Fälle ab: Menschen, die längere Zeit verreisen, beruflich unterwegs sind, vorübergehend im Ausland arbeiten oder während großer Veranstaltungen, Messen oder Sportevents ihren Wohnraum zeitweise untervermieten. In all diesen Fällen bleibt die Wohnung ganz klar Hauptwohnsitz und steht langfristig dem Leipziger Wohnungsmarkt zur Verfügung. Das ist für mich ein entscheidender Unterschied.
Ich habe den Eindruck, dass wir mit einem Komplettverbot am eigentlichen Problem vorbeischießen: Das Kernproblem sind nicht diejenigen, die ihren Wohnraum temporär vermieten, sondern die dauerhaften, gewerblichen Ferienwohnungen, die faktisch nie wieder regulärer Wohnraum sind. Genau dort sollte der Fokus liegen. Deshalb halte ich den zweiten Teil des Antrags – konsequente Kontrolle und Sanktionierung – für den deutlich wichtigeren Hebel. Wenn illegale oder genehmigungslose Dauervermietungen endlich systematisch verfolgt würden, wäre schon viel gewonnen. Aus meiner Sicht scheitert es aktuell weniger an den Regeln als an deren konsequenter Durchsetzung.
Ein vollständiges Verbot hätte aus meiner Sicht unnötige Nebenwirkungen. Leipzig ist eine Messe-, Kultur- und Sportstadt. Gerade bei Großveranstaltungen stoßen Hotels regelmäßig an ihre Grenzen. Zeitlich begrenzte Ferienvermietungen sind hier eine sinnvolle Ergänzung und gehören für mich zu einer lebendigen, offenen Stadt dazu. Ein pauschales Verbot würde diese Flexibilität zerstören, ohne automatisch mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.